Aussteller Infos

Geschäftsbedienungen / POP-UP-Regale mieten:

1. Es werden nur handgefertigte Produkte von guter Qualität angenommen.

2. Wir (Unikat-Design) bestimmen, welche Produkte ins Sortiment passen und behalten uns vor, Produkte die bereits vertreten sind, abzulehnen.

3. Wir verkaufen keine Produkte, welche Sujets verwenden, die durch Rechte Dritter geschützt sind. Jeder Aussteller ist selbst verantwortlich für die rechtliche Konformität seiner Produkte.

4. Preise und Abmessungen der Mietregale (siehe Bilder unten):

   A: 35 x 35 x 35 cm         auf der Augenhöhe                     CHF 30.- /Monat

   B: 35 x 35 x 35 cm        75 cm vom Boden entfernt          CHF 25.- /Monat

   C: 35 x 35 x 35 cm        40 cm vom Boden entfernt          CHF 20.- /Monat

   D: 35 x 35 x 35 cm         5 cm vom Boden entfernt           CHF 15.- /Monat

   XL: 76 x 35 x 95 cm       auf der Augenhöhe                      CHF 70.- /Monat

   XXL: 182 x 35 x 55 cm   182 cm vom Boden entfernt       CHF 100.-/Monat

   Z:  6 Fächer a 100x40x27 cm (variable Höhe 27-34cm)   CHF 40.- /Monat

NEU: Ganz kleine Flächen (Weinkisten-Regalle) ab CHF 8.- / Monat möglich.

Auch andere, individuelle Standflächen möglich. FREIFLÄCHEN AUF ANFRAGE

Haben sie grössere (unförmigere) Artikel, nehmen sie bitte Kontakt mit uns auf. Wir finden eine Lösung.

5. Die Zuteilung der gemieteten Regale unterliegt Unikat-Design unter der Berücksichtigung der gewünschten Reihe (A, B, C, D, XL, XXL). Die Regale werden systematisch umgeräumt, so dass alle Aussteller gleichbehandelt werden. Wir behalten uns vor, auch einzelne Produkte im Laden zu platzieren, wenn es ins allgemeine Konzept passt.

6. Es können auch mehrere Regale gemietet werden.

7. Die Mietdauer beträgt für Erstmiete 3 Monate. Die Mietzeit geht nur über ganze Monate, vom ersten bis zum letzten Kalendertag. Danach verlängert sich die Mietdauer automatisch jeweils um einen Monat. Der Vertrag kann 1 Monat (jeweils aufs Monatsende) vor Ablauf schriftlich (auch per E-Mail mit Bestätigung durch uns) auf den letzten Kalendertag beidseitig gekündigt werden, ausser auf Ende Dezember. Da verlängert sich die Mietdauer ausnahmsweise um einen zusätzlichen Monat.

8. Der vertraglich festgelegte Mietpreis gilt für einen Monat und ist im Voraus zu bezahlen.

9. Die ersten 3 Monate (Erstmiete) sind nach Abschluss des Vertrages im Voraus geschuldet.

10. Jeder Aussteller bringt seine Produkte persönlich, und ist für die Präsentation seines Mietfaches selbst verantwortlich. Ist es einen Aussteller nicht möglich wegen der grossen Entfernung persönlich die Ware zu bringen, kenn er diese per Post senden. Wir werden sie in dem gemieteten Regal platzieren.

11. Jeder Aussteller versieht seine Produkte mit den Preisen, seinem Namen sowie der ihm im Vertragsabschluss zugeteilten Aussteller-Nummer.

12. Ebenso sind die Produkte mit Beschreibung und Preis in einer EXCEL-Tabelle zu erfassen, die Unikat-Design dem Aussteller sendet. Diese Liste dient Unikat-Design zur regelmässigen Monatsabrechnung und ist deshalb sehr wichtig. Sollte dies vom Aussteller nicht gemacht werden, behält sich Unikat-design vor den entstandenen Aufwand mit CHF 40.- /Stunde in Rechnung zu stellen.

13. Im Mietpreis enthalten sind die Miete für den vertraglich abgemachten Platz, die Werbung (Homepage & Sozial Media) sowie eine umfassende Versicherung der Waren.

14. Zusätzlich wird eine monatliche Verkaufsübersicht per E-Mail (spätestens bis zum 7. Tag im folgenden Monat) gesendet und die Überweisung des allfälligen Guthabens.

15. Zusätzlich zum Mietpreis werden bei allen Verkäufen 20% Kommission für den Verkaufsaufwand verrechnet. Es gibt Regalgeschäfte, die entweder Regalmiete oder Verkaufsprovision verrechnen oder haben ein ganz anderes Model. Wieso haben wir uns für diese Kombination von Miete und Provision entschieden? Unser Geschäft ist MWSt-pflichtig (7.7%) und wir vergüten jeder Verkaufsperson im Team 10% auf die verkaufte Gastaussteller-Ware als eine Verkaufsmotivation ? Dank dem hat jeder Gastaussteller eine/n motivierte/n Verkäufer/in an seiner Seite und ein Geschäft, das 5 Tage in der Woche offen ist (normale Geschäftszeiten). Unser Geschäft also bekommt nur die Tablarmiete.

16. Unikat-Design gewährt keine Verkaufsgarantie. Der Kunde bestimmt den Einkauf selbst.

17. Ware zum Nachfüllen: Ist erwünscht, darf aber das Mietregal-Volumen nicht überschreiten. D.h. maximal eine doppelte Menge der ausgestellten Ware. Die Ware zum Nachfüllen wird in einer durchsichtigen, stapelbaren Box durch den Aussteller geliefert und diese mit Namen, Logo und Aussteller-Nr. versehen.

18. Unikat-Design informiert den Aussteller rechtzeitig, bevor der Lagerbestand aufgebraucht ist.

19. Die Artikel sollen nach Kündigung des Vertrages innert 10 Tagen abgeholt werden. Wenn nicht, wir die Ware per Postversand zu Lasten des Ausstellers zugesandt.

20. Unikat-Design ist berechtigt, Bilder aller Produkte auf der Homepage & Sozialmedia Seiten zu verwenden.

21. Es werden keine Ausstellerdaten an Dritte weitergegeben.

22. Natürlich ist es erwünscht und es wird uns sehr freuen, wenn jeder Aussteller auch Werbung für Unikat-Design und somit für sich selbst machen wird. Gerne stellen wir jedem Aussteller auch unser Logo digital zur Verfügung.

23. In den Sommerferien (2-3 Wochen) ist das Geschäft geschlossen. Die ausgestellte Ware sind jedoch im Schaufensterbereich gut sichtbar.

24. Während der übrigen Ferienzeiten (Herbst-Winter-Frühling) bleibt der Laden besetzt.

25. Möchten Sie auch in unserem Webshop dabei zu sein? Auch das können wir Ihnen gerne als zusätzliche Option anbieten.

26. Pro aufgeschaltetes Produkt in unserem Webshop verrechnen wir CHF 1.- (einmalig) als Aufschaltgebühr über die ganze Mietdauer des Regales. Es können so viele Produkte, wie Sie wünschen auf unserer Webseite im Angebot stehen. Diese Ware ist vor Ort (in Ihrem Mietregal oder Nachfüllbox) vorhanden und kann sofort an den Kunden innerhalb den folgenden 48 Stunden abgeschickt werden. Der Aussteller liefert uns im solchen Fall 3-5 Fotos in guter Qualität pro Produkt (fotografiert auf weisem oder schwarzem Hintergrund im JPG Format) und die gewünschte Beschreibung der Ware. Sollten Ihre Produkte durch Unikat-Design fotografiert und für den Webshop beschrieben und katalogisiert werden, verrechnen wir Ihnen pro Produkt (einmalig) eine Aufwands- Entschädigung von CHF 8.- pro Artikel. Nach der Kündigung des Mietfaches und dem Ablauf der Mietperiode werden auch Produkte vom Aussteller in unserem Webshop www.unikat-design.ch gelöscht.

27. Der Mietvertrag unterliegt Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Aarau. Änderungen vorbehalten.

Interessiert? Kontaktieren Sie uns. Gerne senden wir Ihnen viele Fotos und detaillierte Infos über unser Geschäft.

Mit kreativen Grüssen

Katerina Glässer & das Unikat-Design-Team